ao. Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina - Auslandssemester Santa Clara Law School (USA)

Studierenden-Austauschprogramm Santa Clara Law School (Kalifornien)

Bewerbungsfrist: 15.3.2024 für das Studienjahr 2024/25
Das Austauschprogramm

Seit August 2006 können Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien im Rahmen eines Austauschprogramms einen einsemestrigen Studienaufenthalt an der Santa Clara University School of Law in Kalifornien, USA, absolvieren. Die Santa Clara University ist eine Privatuniversität, die im Silicon Valley, dem international führenden Hochtechnologie Cluster, liegt. Die Santa Clara Law School ist die älteste Rechtswissenschaftliche Fakultät Kaliforniens, deren Technologierechtsschwerpunkt mit jährlich über 50 einschlägigen Lehrveranstaltungen zu den international führenden Studienprogrammen in diesem Bereich zählt (Nummer 4 in den US-Rankings im Jahr 2023).

Das Austauschprogramm ist für Studierende aller Rechtsfächer offen. Besonders geeignet ist es für Studierende, die ihren Studienschwerpunkt auf das Wirtschaftsrecht, Technologierecht, Computerrecht bzw. Immaterialgüterrecht gelegt haben. Pro Studienjahr stehen vier Studienplätze zur Verfügung.

Bewerben können sich Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften, des Bachelor- und Masterstudiums Internationale Rechtswissenschaften, und des Doktoratstudiums Rechtswissenschaften.

Das Wintersemester beginnt an der Santa Clara Law School Mitte August und endet Mitte Dezember. Das Sommersemester beginnt Anfang Jänner und endet Mitte Mai. Austauschstudierende haben an der Santa Clara Law School mindestens 8 units (Semesterstunden) zu belegen. Nähere Informationen zur Santa Clara Law School sowie zu deren Lehrveranstaltungsangebot sind unter http://law.scu.edu/  abrufbar.

Die Studiengebühren werden den Austauschstudierenden an der Gastfakultät erlassen. Anfallende Lebenshaltungskosten wie Unterbringung, Verpflegung, Reisekosten, Bücher und Krankenversicherung sowie die Kosten, die für die Erlangung eines Visums anfallen, etc. haben die Studierenden selbst zu tragen.

Studierende und Absolvent*innen des Austauschprogramms

LL.M. Option

Die Austauschstudierenden haben die Möglichkeit, ihren grundsätzlich einsemestrigen Studienaufenthalt an der Santa Clara Law School um ein weiteres (zweites) Semester zu verlängern, wenn sie in dem zweiten Semester den LL.M. in U.S. Law (mit Spezialisierungsmöglichkeiten in den Bereichen General Studies, Intellectual Property, Human Rights oder International and Comparative Law) der Santa Clara Law School erwerben möchten.

Nähere Einzelheiten zu diesen LL.M.-Programmen sind auf der Webseite der Santa Clara Law School abrufbar.

Im ersten Semester haben die Austauschstudierenden keine Studiengebühren an der Santa Clara Law School zu entrichten. Im zweiten Semester, dem ergänzenden LL.M.-Semester, haben die Wiener Austauschstudierenden lediglich die LL.M-Studiengebühren für ein Semester (ca. $29.000,-) zu entrichten; die restlichen LL.M.-Studiengebühren (ebenfalls ca. $29.000,-) werden den Wiener Austauschstudierenden erlassen.

Die beabsichtigte Ausübung der LL.M.-Option muss von den Bewerber*innen bereits im Zuge der Bewerbung für einen Studienplatz des Austauschprogramms bekannt gegeben werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Bewerbung zur Wahrnehmung der LL.M.-Option nicht mehr möglich.

Studierende, die die LL.M.-Option wahrnehmen möchten, müssen sich für einen Studienbeginn mit Wintersemester an der Santa Clara Law School bewerben.

Der LL.M. wird von der Santa Clara Law School verliehen, nachdem die Austauschstudierenden alle Voraussetzungen der Santa Clara Law School für die Verleihung des LL.M. erfüllt haben und den erfolgreichen Abschluss ihres Diplomstudiums Rechtswissenschaften bzw. ihres Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften der Universität Wien an der Santa Clara Law School nachgewiesen haben.

Santa Clara Exchange Program Fact Sheet

PDF-Dokument

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerben können sich Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die

  • das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien inskribiert haben und sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungsunterlagen zumindest im 5. Semester und zumindest im 2. Studienabschnitt des Diplomstudiums Rechtswissenschaften befinden, oder
  • das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften an der Universität Wien inskribiert haben und sich zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungsunterlagen zumindest im 5. Semester befinden, oder
  • das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften an der Universität Wien inskribiert haben, oder
  • das Doktoratstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien inskribiert haben und das Diplomstudium Rechtswissenschaften der Universität Wien oder das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften der Universität Wien oder das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften der Universität Wien absolviert haben, und
  • über die erforderlichen Englisch-Sprachkenntnisse verfügen (gilt für Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften, des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften, des Masterstudiums Internationale Rechtswissenschaften, und des Doktoratstudiums Rechtswissenschaften).
Bewerbungsunterlagen

Die Bewerberin bzw. der Bewerber hat folgende Unterlagen einzureichen:

Hinweise zum SCU Student Exchange Application Form:

  • "official letter of good standing": Er wird vom StudienServiceCenter Rechtswissenschaften in englischer Sprache ausgestellt und bestätigt, dass die Bewerberin*der Bewerber an der Universität Wien für das Diplomstudium Rechtswissenschaften, das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften, das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften, oder das Doktoratstudium Rechtswissenschaften inskribiert ist.
  • "letter of permission": Dieser wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens denjenigen Bewerber*innen ausgestellt, denen ein Studienplatz an der Santa Clara Law School zuerkannt wurde. Er kann den Bewerbungsunterlagen daher zunächst mangels Verfügbarkeit noch nicht beigelegt werden.
  • "complete official English language transcript": Dieses muss alle Studienabschnitte des Diplomstudiums Rechtswissenschaften erfassen und die bislang erbrachten Studienleistungen ausweisen. Dies gilt sinngemäß auch für das Bachelor- und Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften. Studierende des Doktoratstudiums müssen zusätzlich auch einen Nachweis über ihre bislang im Doktoratstudium erbrachten Studienleistungen vorlegen. Diese Nachweise können von den Studierenden selbst im U:SPACE ausgedruckt werden.
  • "language skills": Die Englisch-Sprachkenntnisse sind in Form des TOEFL oder IELTS nachzuweisen. Alternativ kann im Zuge der Bewerbung auch ein TOEFL Waiver Form eingereicht werden, in dem auch andere geeignete Englisch-Nachweise vorgelegt werden können.
  • "two passport photographs": Die beiden Passfotos müssen noch nicht im Zeitpunkt der Bewerbung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.
  • "resume": tabellarischer Lebenslauf
  • "visa status/type": Österreichische Austauschstudierende benötigen ein I-20/F-1 Studierenden-Visum für die USA.
  • "university exchange contact": ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina
Bewerbung und Einreichfristen

ACHTUNG: Das ausgefüllte Santa Clara Student Exchange Application Form (inklusive Beilagen) ist NICHT wie in diesem Formular angegeben beim Center for Global Law & Policy der Santa Clara Law School, sondern bei ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina (Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht) einzureichen.

Die Bewerbungsunterlagen sind als PDF-Dokument per E-Mail an siegfried.fina@univie.ac.at zu übermitteln (bitte nur ein einziges PDF-Gesamtdokument übermitteln, das alle Bewerbungsunterlagen enthält).

In der Bewerbung ist auch anzugeben, ob die Bewerbung für das Wintersemester 2024 oder das Sommersemester 2025 eingereicht wird. Studierende, die die LL.M.-Option ausüben möchten, müssen sich für das Wintersemester bewerben; weiters müssen sie angeben, dass sie die LL.M.-Option ausüben möchten, indem sie die Checkbox "LLM Candidate" im Bewerbungsformular ankreuzen.

Auswahlkriterien
  • Bisheriger Studienerfolg (Studienverlauf, Dauer und Noten) und sprachliche Qualifikation der Bewerberin*des Bewerbers für die Durchführung des Studienaufenthalts an der Santa Clara Law School;
  • Motivationsschreiben ("personal statement"), welches die Art und den Inhalt des geplanten Studienaufenthalts an der Santa Clara Law School beschreibt.
Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie beim Koordinator des Austauschprogramms, ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina.

Stipendien der Universität Wien

Zur Verfügung stehende Stipendien der Universität Wien sind auf der Webseite des Studienpräses der Universität Wien abrufbar.