Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrich Torggler - Dissertationen

 

Voraussetzungen: Das Doktoratsstudium dient der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien (§ 51 UG). Diese Ziele setzen besondere Fähigkeiten der DoktorandInnen voraus, die in der Regel durch überdurchschnittliche Prüfungserfolge in den privatrechtlichen Fächern einschließlich des Unternehmensrechts und durch die Absolvierung eines einschlägigen, mindestens mit „Gut“ benoteten Seminars nachgewiesen werden können. StudentInnen, die mir aus meinen Lehrveranstaltungen persönlich bekannt sind, werden bevorzugt.

Thema: Gegenstand der Dissertation können grundsätzlich alle Teilbereiche des österreichischen Wirtschaftsprivatrechts sein (Unternehmens-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Kartellrecht). Bevorzugt werden Themen, die mit meinen aktuellen Forschungsschwerpunkten harmonieren.

Interessenten, die die Formalvoraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich nach vorheriger Übermittlung eines Themenvorschlags samt Disposition, Lebenslauf und Zeugnissen für die Sprechstunde anzumelden.