Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler - FÜM II

FÜM II April 2022

  • Für eine positive Beurteilung sind mindestens 50% der maximal erreichbaren Gesamtpunkte und jeweils mindestens 40% der in den Teilgebieten Zivil- und Unternehmensrecht (iwS; vgl § 9 Studienplan) erreichbaren Punkte erforderlich (§ 12 Studienplan).

  • Die Fallprüfung nach Anspruchsgrundlagen wird empfohlen.
    Für eine Einführung siehe Aicher, Die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen

  • Themenschwerpunkte FÜM II April 2022

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich beim unternehmensrechtlichen Schwerpunkt der FÜM II im April 2022 wie bisher um eine Schwerpunktsetzung gem § 12 des Studienplans handelt. Die Falllösung der Diplomprüfung setzt demgemäß Grundkenntnisse des Zivil-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts voraus.

Einsichtnahme in die FÜM II vom April 2022

Mittwoch, 08.06.2022 09:00 Uhr Sem 10


 

 

FÜM II Jänner 2022

  • Für eine positive Beurteilung sind mindestens 50% der maximal erreichbaren Gesamtpunkte und jeweils mindestens 40% der in den Teilgebieten Zivil- und Unternehmensrecht (iwS; vgl § 9 Studienplan) erreichbaren Punkte erforderlich (§ 12 Studienplan).

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich beim unternehmensrechtlichen Schwerpunkt der FÜM II im Jänner 2022 wie bisher um eine Schwerpunktsetzung gem § 12 des Studienplans handelt. Die Falllösung der Diplomprüfung setzt demgemäß Grundkenntnisse des Zivil-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts voraus.

 

Einsichtnahme in die FÜM II Jänner 2022