Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler - FÜM II
FÜM II
- Für eine positive Beurteilung sind mindestens 50% der maximal erreichbaren Gesamtpunkte und jeweils mindestens 40% der in den Teilgebieten Zivil- und Unternehmensrecht (iwS; vgl § 9 Studienplan) erreichbaren Punkte erforderlich (§ 12 Studienplan).
- Die Fallprüfung nach Anspruchsgrundlagen wird empfohlen.
Für eine Einführung siehe Aicher, Die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen - Themenschwerpunkte FÜM II November 2024
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es sich beim unternehmensrechtlichen Schwerpunkt der FÜM II wie bisher um eine Schwerpunktsetzung gem § 12 des Studienplans handelt. Die Falllösung der Diplomprüfung setzt demgemäß Grundkenntnisse des Zivil-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts voraus.