Wahlfachkorb Wirtschaftsprivatrecht (Unternehmensrecht iwS) (AUSLAUFEND)
Übergangsregelung
Wenn Sie im alten Studienplan studieren, können Sie nach wie vor den Wahlfachkorb Wirtschaftsprivatrecht (Unternehmensrecht iwS) absolvieren, wenn Sie Lehrveranstaltungen positiv abschließen im Ausmaß von mindestens
· 12 ECTS aus dem Kernbereich des Wahlfachkorbs bis zum SS 2025 sowie den Kernbereichen der Spezialisierungen "Corporate, M&A" und "IP und Competition" und
· insgesamt 18 ECTS aus dem Wahlfachkorb bis zum SS 2025 und den genannten Spezialisierungen (jeweils Kern- oder Wahlbereich).
WS 2024/25
Kernbereich
Wahlbereich
SS 2025
Kernbereich
Wahlbereich
Über den Wahlfachkorb
Der Wahlfachkorb "Wirtschaftsprivatrecht (Unternehmensrecht iwS)" soll die der späteren beruflichen Karriere förderlichen Wirtschaftkompetenz der Jurist*innen erhöhen. Die angebotenen privatwirtschaftlichen Fächer dienen insbesondere der Vertiefung und Ergänzung des Studiums des Unternehmens-, Gesellschafts-und Wertpapierrechts. Die Fächer des Wahlfachkorbs vermitteln grundlegende Kenntnisse und einen Einblick in die Hauptprobleme des jeweiligen Rechtsgebiets. Die Studierenden sollen sich in den angebotenen Fächern in Hinkunft selbständig zurechtfinden können. Wer später in eine Wirtschaftskanzlei, in ein mit Gesellschaftsrechtsfragen befasstes Notariat eintreten oder als Jurist*in in der Wirtschaft tätig sein will, wird die hier erwerbbaren Kenntnisse gut gebrauchen können. Das Schwerpunktprogramm dieses Wahlfachkorbes ebnet seinen Absolvent*innen den Weg in wirtschaftsrelevante juristische Berufe.
Aufbau
Für Absolvent*innen des Wahlfachkorbs "Wirtschaftsprivatrecht (Unternehmensrecht iwS)" sind Vorkenntnisse des Zivil-, Handels-, Gesellschafts-und Wertpapierrechts nützlich. Die Absolvierung der Diplomprüfungen aus diesen Fächern ist wünschenswert, aber nicht geboten. Zum Interessenkreis des vorliegenden Wahlfachkorbs zählen auch die nichtjuristischen Wirtschaftsfächer, insbesondere Betriebswirtschafts-und Volkswirtschaftslehre.
Die Absolvierung derartiger Fächer ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wahlfachkorb.
Organisatorisches
Der Studienplan ermöglicht eine Schwerpunktausbildung zum Erwerb eines Zusatzdiploms. Dazu müssen nach dem neuen Studienplan 18 ECTS (davon 12 ECTS im Kernbereich) aus dem Wahlfachkorb absolviert werden.
Den Studierenden soll eine umfassende Ausbildung in den fächerübergreifenden und praxisrelevanten Rechtsfragen des Unternehmensrechts geboten werden .
Eine Anmeldung für den gesamten Korb ist nicht erforderlich.
Einreichen des Wahlfachpasses
Zum Abschluss des Wahlfachpasses sind alle absolvierten Lehrveranstaltungen einzutragen; ein aktuelles Sammelzeugnis ist beizufügen.
Anrechnung
Anrechnungen fremder Kurse erfolgen nach Maßgabe der Äquivalenz. Dazu sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die Lehrinhalte und ECTS-Punkte der absolvierten Lehrveranstaltungen hervorgehen. Die Unterschriften müssen nicht einzeln eingeholt werden, der Wahlfachkorbkoordinator unterfertigt in Vertretung.
Wahlfachkorbkoordinator: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an sekretariat.torggler@univie.ac.at
