Univ.-Prof. Dr. Chris Thomale, LL.M.
Stephan Franz Schmid, LL.M.(WU),B.Sc.(WU)
030178-1 KU Internationales Umgründungsrecht
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Florian Hule
Mag. Sophie Kandutsch
Mag. Stephan Schmid
Mag. Leonard Soldo
ECTS: 4.00
Anmeldung: von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
Abmeldung: bis Di 14.03.2023 23:59
Daten:
Do 11.05.2023 von 16:30-19:30 Uhr U11
Fr 12.05.2023 von 16:30-19:30 Uhr U22
Mo 22.05.2023 von 16:30-19:30 Uhr SEM10
Do 25.05.2023 von 16:30-19:30 Uhr U11
Di 06.06.2023 von 18:00-20:00 Uhr SEM10
Mo 12.06.2023 von 18:00-20:00 Uhr U11
Di 13.06.2023 von 18:00-20:00 UhrSEM10
Do 15.06.2023 von 16:30-19:30 Uhr U11
Di 20.06.2023 von 18:00-20:00 Uhr SEM10
Do 22.06.2023 von 17:00-20:00 Uhr SEM10
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:
Ziel ist die Vermittlung von praktisch besonders relevanten Umgründungstatbeständen (Verschmelzung, Umwandlung/Formwechsel, Spaltung, Einbringungen) sowie deren gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsfolgen. Angrenzend werden arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Aspekte behandelt.
Zudem sollen die Motive und Gründe für eine solchen Prozess, insbesondere im Rahmen des M&A Prozesses, dargestellt werden. Additiv wird auf die jüngsten Entwicklungen im internationalen Umgründungsrecht eingegangen (insbesondere auf das österreichische EU-Umgründungsgesetz und die deutsche Umwandlungsgesetznovelle). Beide Gesetze setzen die europäische Umwandlungsrichtlinie 2121/2019 um und kodifizieren die langjährige Rechtsprechung des EuGH zu internationalen Umgründungen.
In der Lehrveranstaltung wird der Stoff theoretisch aufgearbeitet und folgend anhand praxisnaher Fälle besprochen bzw angewandt.
Art der Leistungskontrolle:
Mitarbeit und Prüfung (Kodex als Hilfsmittel erlaubt).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:
Beurteilung: Mitarbeit (20%) sowie Abschlusstest (80%), bestehend aus einem Teil mit offenen Fragen und einem Teil mit Multiple Choice Fragen.
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht, andernfalls werden Studierende abgemeldet (außer die Abwesenheit wird in Vorhinein mit guter Begründung bekannt gegeben).
Prüfungsstoff:
Stoff: Folien und bereitgestellte Literatur.