Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger

 

030072 KU Genossenschaftsrecht

 

1,0 Stunde(n), 2,0 ECTS credits
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 35
Blocklehrveranstaltung

 

An/Abmeldung: U:SPACE

  • Anmeldung von Do 27.02.2020 00:01 bis Do 26.03.2020 23:59
  • Abmeldung bis Mo 30.03.2020 23:59

 

Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben beim ersten Termin wird als Abmeldung gewertet!

 

Neue Termine: 14.09. - 17.09.2020, 
                           17:00 - 19:30 Uhr
          Der KU findet mittels Fernlehre statt.




 

Vortragsunterlagen

 

 

Ziele und Inhalte der Lehrveranstaltung:

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Erlernen des Genossenschaftsrechts. Dabei werden die wirtschaftlichen Hintergründe und Interessen erläutert und die Besonderheiten des Genossenschaftsrechts anhand eines Vergleichs mit anderen Rechtsformen herausgearbeitet.

 

Methoden der Vermittlung der Studienziele:
In einem möglichst interaktiv gestalteten und durch Fragen aufgelockerten Vortrag, der viel Raum für mündliche Mitarbeit lässt, wird der Stoff erarbeitet.

In einem abschließenden 15-minütigen schriftlichen Test sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können unter Beweis stellen.

 

Sprache: Deutsch

 

Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel pro Teilleistung:
1 schriftlicher Test (15 Minuten) am Ende der Lehrveranstaltung; mündliche Mitarbeit.

Unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen) sollen stets mitgebracht werden und dürfen auch beim schriftlichen Test verwendet werden.

 

Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung

Mindestens einmal mündliche Mitarbeit + positiver Test oder außerordentlich intensive Mitarbeit (mindestens viermalige positive mündliche Mitarbeit) + ein knapp negativer Test.

Insgesamt wird jede Teilleistung eigenständig bewertet. Das Testergebnis fließt zu 60% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Mitarbeit zu 40%.

Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich gestattet, wird aber beim ersten Termin als Abmeldung gewertet, sodass andere Studierende von der Warteliste nachrücken können.