Schwerpunktausbildung Technologierecht
Zugangsvoraussetzungen
Derzeit bestehen keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Eine Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl ist vorerst für die Schwerpunktausbildung Technologierecht nicht vorgesehen.
Für einzelne Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs können Lehrveranstaltungs*leiterinnen eine Beschränkung der Teilnehmer*innenzahl festlegen.