Schwerpunktausbildung Technologierecht
Mission Statement
Neben der Globalisierung stellt vor allem auch die zunehmende Technologisierung eine enorme Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Einerseits gelten technologischer Fortschritt und die Anwendung von neuen Hochtechnologien heute weltweit als die grundlegenden Antriebskräfte für das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum. Andererseits werden mit Hilfe neuer Technologien zahlreiche Grenzen menschlicher Erkenntnis und Machbarkeit überwunden, was in manchen Bereichen wie etwa der Bioethik nicht immer unumstritten ist. Die Gesetzgeber dieser Welt sehen sich jedenfalls in zunehmendem Maße veranlasst, ordnend einzugreifen, indem sie die verschiedensten Aspekte der Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien regulieren. In einigen wenigen Jahren entstanden so fast explosionsartig zahlreiche technologiespezifische Sondervorschriften, die sich als Querschnittsmaterie sehr schnell zu einem neuen Rechtsgebiet, dem Technologierecht, verdichtet haben. Das Technologierecht zählt heute zu den faszinierendsten und dynamischsten Gebieten der Rechtswissenschaften.
Im Unterschied zu den US-Universitäten wird das Technologierecht an Europas Universitäten trotz seiner großen praktischen Bedeutung häufig nur sehr stiefmütterlich, wenn überhaupt, behandelt. Die Universität Wien und ihre Rechtswissenschaftliche Fakultät beschreiten hier einen sehr zukunftsorientierten Weg. Die Studienprogrammleitung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat daher für die Wiener Studierenden die Möglichkeit einer Schwerpunktausbildung im Technologierecht geschaffen. Die Schwerpunktausbildung Technologierecht, die von ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina 2005 begründet wurde und geleitet wird, wird seit dem Wintersemester 2005/06 angeboten und ist in dieser Form sowohl in Österreich als auch in Mitteleuropa einzigartig.
Die Schwerpunktausbildung Technologierecht bietet Studierenden die Möglichkeit einer breiten, strukturierten und systematischen Ausbildung in den für Innovation, Technologie und Wissenschaft relevanten Rechtsmaterien. Dieser Studienschwerpunkt konzentriert sich insbesondere auf rechtliche Fragestellungen, die aus der Entwicklung (Innovation) und Anwendung neuer Technologien (Hochtechnologien) resultieren. Schwerpunkte dieser Querschnittsmaterie sind das Biotechnologierecht, das Informationstechnologierecht (IT-Recht), das technologienahe Immaterialgüterrecht einschließlich seiner wettbewerbsrechtlichen Bezüge, das allgemeine Forschungs- und Wissenschaftsrecht sowie die Rechtsfragen der Nanotechnologie und das technologiebezogene Weltraumrecht. Besonderes Augenmerk wird auf gemeinschaftsrechtliche und internationale Rechtsentwicklungen gelegt. Auch der internationale Studierendenaustausch mit Partner-Universitäten wird im Rahmen der Technologierechtsausbildung gefördert.
Die Schwerpunktausbildung Technologierecht hat zum Ziel, Studierende auf nationale und internationale juristische Tätigkeiten und Karrieren im (hoch)technologienahen Umfeld in der Wirtschaft, in rechtsberatenden Berufen, in der Bundesverwaltung und in den Landesverwaltungen, in Interessenvereinigungen, in der Wissenschaft und in internationalen Organisationen vorzubereiten.