Schwerpunktausbildung Technologierecht
Ablauf und Dauer
Die Schwerpunktausbildung Technologierecht besteht aus einem Kernbereich und Wahlbereich.
Die Fächer des Kernbereichs vermitteln grundlegende Kenntnisse des Technologierechts und führen an Kernfragen des Technologierechts heran. Aus dem Kernbereich sind zumindest 9 ECTS an Lehrveranstaltungen zu absolvieren.
Im umfangreichen Angebot des Wahlbereichs werden Lehrveranstaltungen zum Biotechnologierecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht), Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht unter besonderer Berücksichtigung von aktuellen rechtlichen Fragestellungen in diesen Schwerpunktbereichen angeboten. Die Studierenden können aus dem gesamten Angebot des Wahlbereichs frei wählen.
Die Art des Leistungsnachweises für die einzelnen Lehrveranstaltungen der Schwerpunktausbildung Technologierecht wird von den Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleitern festgelegt. Die Noten können von den Studierenden mittels der Unet-Kennung der Universität Wien auf der Seite https://uspace.univie.ac.at abgerufen werden.
Unter welchen Voraussetzungen Studierende Anspruch auf Ausstellung des Zertifikats über die Schwerpunktausbildung Technologierecht haben, ist auf der Webseite "Zertifikat" abrufbar.
Die Schwerpunktausbildung Technologierecht kann in zwei Semestern absolviert werden.