Spezialisierungsbereich Technologierecht
Koordination: ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina
Mission Statement
Neben der Globalisierung stellt vor allem auch die zunehmende Technologisierung eine enorme Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Einerseits gelten technologischer Fortschritt und die Anwendung von neuen Hochtechnologien heute weltweit als die grundlegenden Antriebskräfte für das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, andererseits werden mit Hilfe neuer Technologien zahlreiche Grenzen menschlicher Erkenntnis und Machbarkeit überwunden, was in manchen Bereichen wie etwa der künstlichen Intelligenz und der Bioethik nicht immer unumstritten ist. Die Gesetzgeber dieser Welt sehen sich jedenfalls in zunehmendem Maße veranlasst, ordnend einzugreifen, indem sie die verschiedensten Aspekte der Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien regulieren. In einigen wenigen Jahren entstanden so fast explosionsartig zahlreiche technologiespezifische Sondervorschriften, die sich als Querschnittsmaterie sehr schnell zu einem neuen Rechtsgebiet, dem Technologierecht, verdichtet haben. Das Technologierecht zählt heute zu den faszinierendsten und dynamischsten Gebieten der Rechtswissenschaften.
Im Unterschied zu den US-Universitäten wird das Technologierecht an Europas Universitäten trotz seiner großen praktischen Bedeutung häufig nur sehr stiefmütterlich, wenn überhaupt, behandelt. Die Universität Wien und ihre Rechtswissenschaftliche Fakultät beschreiten hier einen sehr zukunftsorientierten Weg. Die Studienprogrammleitung Rechtswissenschaften hat daher für die Studierenden die Möglichkeit einer Spezialisierung im Technologierecht geschaffen. Der Spezialisierungsbereich Technologierecht, der 2005 von ao.Univ.-Prof. Dr. Siegfried Fina begründet wurde, ist in dieser Form für rechtswissenschaftliche Grundstudien sowohl in Österreich als auch in Mitteleuropa einzigartig.
Ablauf
Derzeit bestehen keine besonderen Zugangsvoraussetzungen. Besondere technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Studierenden können aus dem gesamten Angebot des Spezialisierungsbereichs Technologierecht frei wählen. Es gibt beim Spezialisierungsbereich Technologierecht keinen Kern- und Wahlbereich.
Studierende haben einen Anspruch auf Aufstellung des Spezialisierungszertifikats Technologierecht, wenn sie insgesamt 18 ECTS im Spezialisierungsbereich Technologierecht erfolgreich absolviert haben.
Lehrveranstaltungen
Die Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsbereichs Technologierecht sind auf der Webseite "Lehrveranstaltungen Spezialisierungsbereich Technologierecht" abrufbar.
Wahlfachkorb Technologierecht (alter Studienplan auslaufend)
Studierende, die den Wahlfachkorb Technologierecht nach dem alten Studienplan (Version 2017 auslaufend) absolvieren möchten, können Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 ECTS frei aus dem gesamten Lehrangebot des Spezialisierungsbereichs Technologierecht wählen. Die Einteilung in einen Kernbereich und Wahlbereich entfällt ab dem 1.10.2025.
Wahlfachkorb Computer und Recht (alter Studienplan auslaufend)
Studierende, die den Wahlfachkorb Computer und Recht bereits vor dem 1.10.2025 begonnen haben und diesen nach dem alten Studienplan (Version 2017 auslaufend) abschließen möchten, können die fehlenden Lehrveranstaltungen im Spezialisierungsbereich Technologierecht absolvieren. Die Studierenden können frei aus der Gruppe der Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsbereichs Technologierecht wählen, die explizit als "(auch geeignet für WFK Computer und Recht - auslaufend)" gekennzeichnet sind. Die Einteilung in einen Kernbereich und Wahlbereich entfällt ab dem 1.10.2025.
Ab dem 1.10.2025 ist ein Studienstart beim Wahlfachkorb Computer und Recht nicht mehr möglich.
