Univ.-Ass. Dr. Christoph Müller-Klemen, BSc (WU)

Univ.-Ass. Dr. Kevin Labner

 

030703 KU Gläubigerschutz an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

2 Stunde(n), 3,0 ECTS credits

max. 40 Teilnehmer*innen


Anmeldung/Abmeldung:

U:FIND

  • Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
  • Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59

Termine:  

Montag 14.10. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Montag 11.11. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Dienstag 12.11. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Mittwoch 13.11. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Montag 02.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Dienstag 03.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Mittwoch 04.12. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Montag 13.01. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Dienstag 14.01. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Mittwoch 15.01. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit Gläubigerschutzthemen, die im Rahmen des Kernstoffs (Modulprüfungen Unternehmensrecht; Zivilverfahrensrecht) nur kurz gestreift werden. Besonderes Augenmerk gilt den Querschnittsbereichen wie etwa der Haftung von Leitungsorganen und Gesellschaftern in Insolvenznähe sowie deren (grenzüberschreitender) Durchsetzung. Weitere Beispiele sind die Sorgfaltspflichten bei außergerichtlichen Restrukturierungsbemühungen oder die Haftung bei Verletzung von insolvenzprophylaktischen Bestimmungen im Rechnungslegungsrecht.

 

In der ersten Einheit werden Themenpools vorgestellt, aus denen die Teilnehmer*innen ein Thema zur näheren Bearbeitung wählen. Diese Themen werden in den Folgeeinheiten anhand von interaktiven Präsentationen im Plenum aufgearbeitet. Im Anschluss ist eine kurze Hausarbeit abzufassen.

 

Ziel der Lehrveranstaltung ist neben der Wissensvermittlung insbesondere auch das Erproben von Vorträgen und (schriftlichem) wissenschaftlichem Arbeiten. Zu diesem Zweck erhalten die Teilnehmer*innen auch individuelles Feedback.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Beurteilung erfolgt anhand von Mitarbeit in den Einheiten (40%), einer Präsentation (40%) und einer kurzen schriftlichen Hausarbeit zur Präsentation (20%).

 

Zu den erlaubten Hilfsmitteln siehe unten bei der Literatur.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es werden Noten je nach erreichter Prozentzahl der Einzelleistungen (siehe oben zur Art der Leistungskontrolle) vergeben. Für eine positive Beurteilung müssen zumindest 50% erreicht werden.

Prüfungsstoff

Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle.

Literatur

Die Literatur hängt vom jeweiligen Themenpool ab und wird in der ersten Einheit bekannt gegeben.