Univ.-Ass. Mag. Simon Ewerz
Simon Biberger, B.Sc., M.Sc.
Mag. Philipp Merzo
030690 KU KI: Technische Grundlagen - Rechtliche Rahmenbedingungen - Praktische Anwendungen
2,00 Stunde, 3,00 ECTS credits
prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
- Anmeldung von D0 10.10.2024 00:01 Uhr bis Do 19.12.2024 23:59 Uhr
- Abmeldung bis Di 07.01.2025 23:59 Uhr
Termine:
Dienstag: 07.01.2025, 17:00 - 20:00 Uhr, SEM52, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 5. OG
Donnerstag: 09.01.2025, 17:00 - 20:00 Uhr, SEM52, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 5. OG
Dienstag: 14.01.2025, 17:00 - 20:00 Uhr, SEM52, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 5. OG
Donnerstag: 16.01.2025, 17:00 - 20:00 Uhr, SEM52, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 5. OG
Dienstag: 21.01.2025, 17:00 - 20:00 Uhr, SEM52, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 5. OG
Prüfungstermin:
Donnerstag: 23.01.2025, 17:00 - 20:00 Uhr, SEM52, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 5. OG
Ziele, Inhalte, Methode:
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, das Phänomen der Künstlichen Intelligenz aus technischer, rechtlicher und anwendungsorientierter Perspektive zu beleuchten. Die interdisziplinäre Betrachtung steht im Zentrum.
Hierzu werden die technischen Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (z.B.: Grundkonzepte des maschinellen Lernens, Funktionsweise großer Sprachmodelle) und die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B.: regulatorische Anforderungen, insbesondere der KI-VO) dargestellt und gemeinsam mit den Studierenden diskutiert. Darüber hinaus wird die praktische Anwendung von Künstlicher Intelligenz im juristischen Bereich erörtert und anhand von Beispielen erprobt z.B.: prompt engineering).
Art der Leistungserbringung und erlaubte Hilfsmittel:
Mitarbeit und Klausur.
Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Mindestanforderung und Beurteilungsmaß:
Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Die Mitarbeits- und Klausurnote ist mit jeweils 50% gewichtet.
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Lehrveranstaltung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.
Prüfungsstoff:
Stoff für die Klausur sind die in den Einheiten besprochenen Inhalte einschließlich der Folien und relevanter Literatur.
Literatur:
Literatur und sonstige Lernunterlagen werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.