Univ.-Prof. Dr. Chris Thomale, LL.M.
Dr. Matthäus Uitz
030589 KU Verwaltung fremder Vermögensinteressen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Matthäus Uitz - matthaeus.uitz@univie.ac.at
2 Stunde(n), 4 ECTS credits
Anmeldung: Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
Abmeldung: Fr 18.10.2024 23:59
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:
Industriegesellschaften sind durch ihre arbeitsteiligen Volkswirtschaften gekennzeichnet. Bemerkbar ist dieser hohe Grad der Arbeitsteilung nicht zuletzt auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung: Wer vermögend ist, lässt sein Vermögen regelmäßig fremdverwalten. Ferner existieren zahlreiche Lebenslagen, in denen das österreichische Privatrecht einem Nichteigentümer die Verfügungsgewalt über eine fremde Vermögensmasse von Gesetzes wegen einräumt, teils auch gegen den Willen ihres Eigentümers. Dieses Auseinanderfallen zwischen der Vollrechtszuständigkeit und der Verfügungsgewalt vermag Spannungsfelder zwischen beiden Interesseträgern hervorzurufen, die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften mit dem Überbegriff des „Principal-Agent-Konflikts“ zusammenfassen. Rechtsmaterien, denen dieses Konfliktpotenzial wesensimmanent ist, sind (unter anderem) das Erbrecht, Erwachsenenschutzrecht, Exekutionsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, allgemeine Stellvertretungsrecht, Standesrecht der rechtsberatenden Berufe und Versicherungsrecht.
Folgenden Fragen geht dieser Kurs unter anderem nach: Weshalb erhalten Vorstände einer Aktiengesellschaft Vergütungszahlungen in Millionenhöhe? Warum legen Familienangehörige Pflegschaftsgerichten ärztliche Atteste vor, die ihre Verwandten als geisteskrank bezeichnen? Wieso zahlt der Feuerversicherer nicht, wenn die Weihnachtsdekoration das Eigenheim abbrennt? Darf eine Rechtsanwältin scheidungswillige Eheleute gleichzeitig beraten?
Von Studierenden wird die wöchentliche Vorbereitung auf die Kurseinheiten durch Lektüre der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Texte, die auf der Moodle-Plattform zum Download bereitstehen, erwartet. Hierfür ist ein hoher Beherrschungsgrad der englischen Sprache erforderlich. Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts (insbesondere des allgemeinen Stellvertretungsrechts) und Unternehmens- und Gesellschaftsrechts sind nachdrücklich empfohlen. Dieser Kurs erfordert jedoch kein wirtschaftswissenschaftliches Vorwissen.
Dieser Kurs findet in Präsenz statt. Gegebenenfalls erforderliche Umstellungen auf Fernlehre erfolgen über Moodle und werden im Vorhinein bekanntgegeben.
Ungefährer Zeitplan (Kurzfristige Änderungen vorbehalten):
Woche 1: Einführung in die neoklassische Mikroökonomie (rationale Nutzenmaximierung)
Woche 2: Kritische Strömungen der Wirtschaftstheorie (Verhaltensökonomik)
Woche 3: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (insbesondere Aktienrecht)
Woche 4: Versicherungsrecht
Woche 5: Familien-, Erb- und Erwachsenenschutzrecht
Woche 6: Exekutions-, Insolvenz- und Zivilverfahrensrecht sowie Standesrecht der rechtsberatenden Berufe
Woche 7: Klausur
Art der Leistungskontrolle:
In der letzten Kurseinheit findet eine schriftliche Klausur über die bisherigen Lehrinhalte statt. Der Prüfungsstoff setzt sich aus der auf Moodle abrufbaren Fachliteratur, den Foliensätzen und den Inhalten des mündlichen Vortrags zusammen.
Unkommentierte Gesetzestexte dürfen bei der Klausur verwendet werden. Es handelt sich nicht um eine Open-Book-Klausur.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:
Mindestanforderungen für die positive Beurteilung des Kurses sind eine positive Klausur, Mitarbeit und regelmäßige Anwesenheit. Mitarbeitsplus werden für substantiierte Wortmeldungen vergeben. Zwei Mitarbeitsplus verbessern die positive Klausurnote um einen Notengrad. Vier Mitarbeitsplus verbessern die positive Klausurnote um zwei Notengrade. Eine negative Klausur lässt keine positive Kursbeurteilung zu.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden von der Lehrveranstaltung ausnahmslos abgemeldet. Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Kurseinheiten. Einmaliges Fehlen unter unverzüglicher Bekanntgabe eines triftigen Grundes an matthaeus.uitz@univie.ac.at ist gestattet.
Prüfungsstoff:
Der Prüfungsstoff setzt sich aus der auf Moodle abrufbaren Fachliteratur, den Foliensätzen und den Inhalten des mündlichen Vortrags zusammen.
Literatur:
Fachliteratur, die Studierende im Rahmen ihrer Vorbereitungen auf die einzelnen Kurseinheiten zu lesen haben, stehen auf der Moodle-Plattform zum Download bereit. Aktuelle Gesetzesausgaben zu den behandelten Privatrechtsthemen sind für den Kurs (in Print oder digital) mitzuführen.