Univ.-Ass. Simon Ewerz
Mag. Thomas Mollnhuber
Dr. Oliver Völkel

 

030176 KU Gesellschaftsrecht und Digitalisierung


2,00 Stunde, 1,00 ECTS credits
prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


Anmeldung/Abmeldung

  • Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 Uhr bis Di 24.09.2024 23:59 Uhr
  • Abmeldung bis Di 15.10.2024 23:59 Uhr

 

Termine:

Dienstag: 15.10.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG
Dienstag: 22.10.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG
Dienstag: 29.10.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG
Dienstag: 05.11.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG
Dienstag: 12.11.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG
Dienstag: 03.12.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG
Dienstag: 10.12.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG

Prüfungstermin:

Dienstag: 17.12.2024, 18:00 - 19:30 Uhr, SEM63, Schottenbastei 10 - 16, Juridicum, 6. OG

 

Ziele, Inhalte, Methode:

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, zentrale Probleme aus dem Zusammenspiel von Digitalisierung und Gesellschaftsrecht zu diskutieren. Aufbauend auf der Darstellung der technischen Grundlagen werden Fragen zur digitalen Transformation von Unternehmen, Cybersecurity, künstlicher Intelligenz, Blockchain und decentralized autonomous organizations sowie zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Transaktionspraxis dargestellt und gemeinsam erarbeitet. Der gesellschaftsrechtliche Fokus liegt auf dem Kapitalgesellschaftsrecht (AG und GmbH). Gastvorträge von Vertretern der Praxis runden das Programm ab.

Da fortgeschrittene Kenntnisse des Gesellschaftsrechts vorausgesetzt werden, wird die vorherige Absolvierung der MP Unternehmensrecht empfohlen. Der Kurs wird in deutscher Sprache abgehalten; Englischkenntnisse sind zum Verständnis relevanter Literatur jedoch erforderlich.

Art der Leistungskontrolle:

Mitarbeit und Klausur.
Bei der Klausur dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.

Mindestanforderungen:

Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung sind eine positive Mitarbeitsnote und eine positive Klausurnote erforderlich. Pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden. Die Mitarbeits- und Klausurnote sind mit jeweils 50% gewichtet.

Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zu Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Studierende, die nach Ablauf der Abmeldefrist an der Übung teilnehmen, werden benotet. Dies auch dann, wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde. Mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung führt zu einer negativen Beurteilung.