Prof. Dr. Thomas Hoeren

 

030202 KU Urheberrecht


2,00 Stunden, 4,00 ECTS credits
Blocklehrveranstaltung
beschränkte Teilnehmerzahl: max. 30
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


Anmeldung/Abmeldung

  • Anmeldung von Di. 11.02.2025, 00:01 Uhr bis Di. 25.02.2025, 23:59 Uhr
  • Abmeldung bis So. 16.03.2025, 23:59 Uhr

 

Termine:

Donnerstag: 13.03.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Donnerstag: 20.03.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag: 21.03.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag: 04.04.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Donnerstag: 10.04.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag: 11.04.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Donnerstag: 15.05.2025, 14:00 - 17:00 Uhr, Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Prüfungstermin:
Freitag: 16.05.2025, 10:00 - 13:00 Uhr, Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:

Ziel der Lehrveranstaltung ist die Auseinandersetzung mit Grundstrukturen des österreichischen Urheberrechtes gerade auch in den interdisziplinären Verknüpfungen mit der Ökonomie und Informationsethik. Dabei spielt auch der rechtsvergleichende Blick in andere europäische Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) eine große Rolle. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen die Grundbegriffe des Urheberrechtes in ihrer Bedeutung für das Recht der Kreativen sowohl in gerichtlichen Auseinandersetzungen wie in der Vertragsgestaltung kennen. Sie bekommen auch einen ersten Einblick in die verschiedenen Probleme etwa des Kunstmarktes, des Film Business oder der Fotoszene u.a. wegen der Digitalisierung. Dabei wird auch der Vergleich mit dem sonstigen Immaterialgüterrecht, insbesondere dem Markenrecht und ergänzen Leistungsschutz, einbezogen.

Die Lehrveranstaltung wird praxisbezogen ausgestaltet. Neben den Lehrveranstaltungsleitern werden je nach Bedarf auch Vorträge von weiteren Praktikern abgehalten. Die Studierenden werden gemeinsam mit dem Vortragenden auch rechtliche Fälle lösen.

Das erlernte Wissen können die Studierenden in einer Klausur unter Beweis stellen.

Art der Leistungskontrolle:

Schriftliche Klausur am Ende der Lehrveranstaltung
Mündliche Mitarbeit
Unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen) dürfen auch bei der Klausur verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:

Positive Klausur
Mündliche Mitarbeit
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist möglich.

Prüfungsstoff:

Grundlegende Probleme und Fragestellungen des Urheberrechts.
Der Stoff wird mittels Vorträge des Lehrveranstaltungsleiters und ggf. weiteren Experten praxisnah aufgearbeitet.
Der Prüfungsstoff setzt sich zusammen aus den Vortragsunterlagen und der Literatur, die online (über Moodle) zur Verfügung gestellt werden.

Literatur (wahlweise):

Der Lehrveranstaltungsleiter wird rechtzeitig vor jeder Einheit den Studierenden Arbeitspapiere mit Fällen und dem Grundwissen des jeweiligen Themenblocks und entsprechende Lösungspapiere (über einen E-Mail-Verteiler) zur Verfügung stellen.