Univ.-Prof. Dr. Chris Thomale, LL.M.

 

030178 -1 KU
Internationales Umgründungsrecht (M&A)


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Niklas Ludvik
Stephan Franz Schmid

ECTS: 5.00

Anmeldung: Mo 12.09.2023   00:01   bis Mo 26.09.2023   23:59

Abmeldung: Di 10.10.2023   23:59

Daten:
Di   10.10.2023 - 18:00-19:00 Uhr SEM 20
Do  12.10.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 22
Di   17.10.2023 - 18:00-20:00 Uhr SEM 20
Do  19.10.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 22
Di   24.10.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 21
Di   31.10.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 21
Di   07.11.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 21
Do  09.11.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 22
Di   14.11.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 21
Do  16.11.2023 - 18:00-20:00 Uhr U 22

U:find

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:
Ziel ist die Vermittlung von praktisch besonders relevanten Umgründungstatbeständen (Verschmelzung, Umwandlung/Formwechsel, Spaltung, Einbringungen) sowie deren gesellschaftsrechtlichen, zivil- und unternehmensrechtlichen Rechtsfolgen. Angrenzend werden arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Aspekte behandelt.
Zudem sollen die Motive und Gründe für einen solchen Prozess, insbesondere im Rahmen des M&A Prozesses, dargestellt werden. Additiv wird auf die jüngsten Entwicklungen im internationalen Umgründungsrecht eingegangen (insbesondere auf das österreichische EU-Umgründungsgesetz und die deutsche Umwandlungsgesetznovelle). Beide Gesetze setzen die europäische Umwandlungsrichtlinie 2121/2019 um und kodifizieren die langjährige Rechtsprechung des EuGH zu internationalen Umgründungen.
In der Lehrveranstaltung wird der Stoff theoretisch aufgearbeitet und folgend anhand praxisnaher Fälle besprochen bzw angewandt.

Art der Leistungskontrolle:
Mitarbeit und Prüfung (Kodex als Hilfsmittel erlaubt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:
Beurteilung: Mitarbeit (35%), bestehend aus einem Kurzreferat & Wortmeldungen, sowie Abschlusstest (65%), bestehend aus Multiple Choice Fragen.

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht, andernfalls werden Studierende abgemeldet (außer die Abwesenheit wird in Vorhinein mit guter Begründung bekannt gegeben).

Prüfungsstoff:
Stoff: Folien und bereitgestellte Literatur.

Literatur:
Primär dienen die hochgeladenen Folien sowie der Vortrag in den Einheiten als Unterlage für den Kurs. Teils werden Exzerpte aus Büchern zur Vorbereitung hochgeladen.