Univ.-Prof. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. 

Univ.-Ass. Dr. Stefan Holzweber, LL.B. (WU) LL.M. (WU)

 

030157 KU Kartellrecht für Fortgeschrittene

 

Wichtiger Hinweis:

Der Kurs Kartellrecht für Fortgeschrittene (030157) musste aufgrund der geringen Anzahl an Anmeldungen leider abgesagt werden.


2 Stunde(n), 3,0 ECTS credits
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 20
Prüfungsimmanente LV
Blocklehrveranstaltung

An/Abmeldung:  U:SPACE

  • Anmeldung von Mo 13.09.2021 00:01 bis Mo 27.09.2021 23:59
  • Abmeldung bis Do 14.10.2021 23:59

 

Termine und Ort:


Mittwoch 13.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG  abgesagt

Mittwoch 27.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG  abgesagt

Mittwoch 10.11. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG  abgesagt

Mittwoch 01.12. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG  abgesagt

Mittwoch 15.12. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG  abgesagt

Mittwoch 12.01. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG  abgesagt


 

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt des Kurses

Der KU Kartellrecht dient dazu, grundlegende kartellrechtliche Entscheidungen und Texte zu studieren und zu diskutieren. Diese behandeln va folgende Themenkreise:

-    Zweck des Kartellrechts und ökonomische Analyse
-    Kartellverbot
-    Verbot des Marktmachtmissbrauchs
-    Fusionskontrolle
-    Rechtsdurchsetzung
-    Hausdurchsuchungen

Lehr-/Lerndesign und Literatur
Sokratische Methode: Der Kurs dient zur Diskussion der im Selbststudium erarbeiteten Texte.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit (30 %)
Referate  (25 %)
Take-Home-Exam (45 %)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzung für die Teilnahme sind gute Kenntnisse des Kartellrechts (zB durch Absolvierung der LV zum österreichischen oder/und europäischen Kartellrecht) und die Fähigkeit, mit englischsprachiger Fachliteratur zu arbeiten.

Insgesamt ist einmaliges Fernbleiben gestattet. Darüber hinausgehendes Fernbleiben führt zur negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung. Etwaiges Fernbleiben bzw der Grund hierfür müssen nicht gesondert mitgeteilt werden.