Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka

Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter

 

030615 PF Pflichtübung aus Unternehmensrecht


2 Stunde(n), 4,0 ECTS credits
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 120
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Online-Anmeldung von 12. September 2015 bis 28. September 2015: U:SPACE

Termine: Fr wtl ab 09.10.2015, 18.00-19.30 Uhr

Ort: Hörsaal U 11

Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Übungseinheit führt ausnahmslos zur automatischen Abmeldung von der Pflichtübung. Abmeldungen über u:space sind bis spätestens 13.10.2015 möglich.

 

LV-Inhalte
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (1., 2. und 4. Buch des UGB, Kapitalgesellschaftsrecht).

Methoden der Vermittlung der Studienziele
Interaktive Analyse und Diskussion ausgewählter Probleme aus den Themenbereichen anhand von Sachverhaltsangaben (Fällen), teilweise auch Lösung nach Anspruchsgrundlagen.

LV-Ziele
Vertiefung des Lehrstoffes sowie Vorbereitung auf die Modulprüfung Unternehmensrecht und auf den unternehmensrechtlichen Teil der FÜM II.


Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die positive Gesamtbeurteilung setzt voraus:

1.: eine positive Klausur von zweien;
2.: Mitarbeitsplus bei drei Pflichtübungsterminen (max. 1 Plus pro Termin).

Die Gesamtnote setzt sich aus einer Benotung der schriftlichen Leistungen (Klausuren) und der Mitarbeit zusammen. Basis der Gesamtnote ist der Durchschnitt der Klausurnoten. Die Nichtteilnahme an einer Klausur wird negativ bewertet (5). Die erforderlichen drei Mitarbeitsplus sorgen für eine Verbesserung der Gesamtnote bei einem Ergebnis mit Kommastelle. Bei den Klausuren können je 21 Punkte erreicht werden (maximale Punkteanzahl).

Folgendes Bewertungsschema wird für die Benotung der Klausuren angelegt: 0 – 10 Punkte: nicht genügend (5); >10 – 12,5 Punkte: genügend (4); >12,5 – 15 Punkte: befriedigend (3); >15 – 17,5 Punkte: gut (2); >17,5 – 21 Punkte: sehr gut (1)

Die Mitarbeit kann zu einer zusätzlichen Verbesserung der Gesamtnote führen, wenn sich nach Maßgabe des folgenden Bewertungsschemas eine Verbesserung ermitteln lässt (Verschlechterungen treten nicht ein): Die bei Klausuren erworbenen Punkte werden zusammengezählt (Nichtteilnahme = 0 Punkte) und um die Mitarbeitspunkte (1 Mitarbeitsplus = 1 Punkt) ergänzt. Verbesserung der Gesamtnote: >28 – 33 Punkte: befriedigend (3); >33 – 38 Punkte: gut (2); >38 Punkte: sehr gut (1)

Bei den Klausuren sind unkommentierte Gesetzesausgaben verwendbar.

 

>> Benotungskriterien

 

>> 2. Klausur und Gesamtnote

>> 1. Klausur

 

PÜ-Fälle:

Fall 1

Fall 2

Fall 3

Fall 4

Fall 5

Fall 6

Fall 7

Fall 8

Fall 9

Fall 10