Aktuelle Prüfungstermine

Nächster Prüfungstermin Juni 2023:  29.6.2023


Die Prüfungen finden in Präsenz statt.

Prüfungsabmeldungen bitte an susanne.rosendorf@univie.ac.at oder unter +43-1-4277-35284.

Univ.-Prof. RA Dr. Johannes Reich-Rohrwig - Modulprüfung Unternehmensrecht

 

Zur Prüfung

Das Diplomprüfungsfach „Unternehmensrecht“ umfasst nach der neuen juristischen Studienordnung für den Prüfungsbereich die Teilgebiete Allgemeines Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Grundzüge des Wettbewerbsrechts und das Immaterialgüterrecht.

 

Allgemeines Unternehmensrecht

Der Stoff des „Allgemeinen Unternehmensrechts“ umfasst das Publizitätsrecht, Rechnungslegungsrecht und das Recht der unternehmensbezogenen Geschäfte. Das „Wertpapierrecht“ umfasst sowohl die allgemeinen Lehren als auch das Recht besonderer Papiere.

Literatur:

  • Krejci, Unternehmensrecht5 (2013)
  • Ratka/Rauter/Völkl, Band 1: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht3 (2017)


Gesellschaftsrecht

Zum   Gesellschaftsrecht   gehören   neben   den   Allgemeinen   Lehren   das   Recht   der Personengesellschaften  (OG,  KG,  stille  Gesellschaft,  Gesellschaft  bürgerlichen  Rechts, EWIV), das Recht der sondergesetzlich geregelten  privatrechtlichen Körperschaften (AG, SE, GmbH, Gen, SCE, VersVaG), ferner das Recht der ideellen Vereine, der Sparkassen, der  Privatstiftungen.  Es  empfiehlt  sich,  sowohl  alle  Rechtsformen  von  Gesellschaften, Genossenschaften, Sparkassen, Versicherungsverein a.G. sowie Privatstiftung, als auch die Rechnungslegungsvorschriften, das Eigenkapitalersatzrecht (EKEG), das Unternehmensreorganisationsgesetz  (URG)  und  die  Vorschriften  über  die  Pflicht  zur Konkursanmeldung sowie die Zulässigkeit von Sanierungsbemühungen – auch unter dem  Aspekt der Haftung von GmbH - Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie von Gesellschaftern gegenüber geschädigten Gläubigern – zu  studieren.  Die  Novellen  zum  Aktienrecht  (AktRÄG  2009;  GesRÄG  2011)  und  das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (neue IO) sind prüfungsrelevant.

Literatur:

  • Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht2 (2020)
  • Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht5 (2019)
  • Mader, Kapitalgesellschaften10 (2017)
  • Ratka/Rauter/Völkl, Band 2: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht3 (2017)

Ausdrücklich  aufmerksam  gemacht  wird  darauf,  dass  nach  der gesetzlichen  Regelung im Rahmen der mündlich abzuhaltenden Teildiplomprüfung aus dem hier interessierenden Fach  Kenntnisse  aus  angrenzenden  Fächern  verlangt  werden  können,  soweit  sie  für das Prüfungsfach bedeutsam sind.
Es ist damit zu rechnen, dass wegen des untrennbaren sachlichen Zusammenhanges in beträchtlichem   Maße   Kenntnisse   aus   dem bürgerlichen   Recht   (Allgemeine   Lehren, Allgemeines und Besonderes Schuldrecht, Mobiliarsachenrecht) verlangt werden.

 

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

Was  das  Wettbewerbsrecht,  und  Immaterialgüterrecht  betrifft,  beschränkt  sich der  Prüfungsstoff  lediglich  auf  jene  Grundzüge,  die  in  der angegebenen  Literatur dargestellt sind.

Literatur:

  • Gamerith, Wettbewerbsrecht I - UWG9 (2016)
  • Gamerith, Wettbewerbsrecht II - KartG8 (2014)
  • Haybäck, Grundzüge des Marken- und Immaterialgüterrechts4 (2014)
  • Hauser, Grundzüge des Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht (2010)
  • Enzinger, Lauterkeitsrecht (2012) 

Der Besuch der Vorlesungen des Prüfers Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig wird empfohlen. Die im Wahlfachkorb „Unternehmens- und Wirtschaftsrecht“ betreuten Fächer sind nach jenen Studienbehelfen zu studieren, die vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter dem Studienplan gemäß rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die freien Wahlfächer werden so geprüft, wie dies der  jeweilige Lehrveranstaltungsleiter bekannt gibt.

 

Zur Vorbereitung werden die Vorlesungen empfohlen:

(Aufzeichnungen aus SS 21 - über moodle einsteigen)

VO Praktische Vertragsgestaltung im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht I

 

VO Praktische Vertragsgestaltung im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht II

 

VO Schwerpunkte des Kapitalgesellschaftsrechts