Dr. Leonhard Reis
Univ-Prof. Dr. Siegfried Fina
030017 SE Vertragsgestaltung im Forschungs- und Technologierecht (auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
2 Stunde(n), 4,0 ECTS credits
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Unterrichtssprache: Deutsch
Beschränkte Teilnehmerzahl, max. 15
Blocklehrveranstaltung
Anmeldung: über u:space
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Termine:
Montag 20.03.2017, 17:30 - 19:00 Uhr, Seminarraum SEM 31 (Vorbesprechung)
Freitag 24.03.2017, 10:00 - 18:15 Uhr, Seminarraum SEM 31 (Einführung in die Vertragsgestaltung, Forschungsverträge)
Freitag 23.06.2017, 10:00 - 18:15 Uhr, Seminarraum SEM 31 (Präsentationen der SeminarteilnehmerInnen)
Inhalte: Einführung in die Vertragsgestaltung an von Verträgen aus dem Forschungs- und Technologiebereich (Geheimhaltungsvereinbarung, Forschungskooperation und Auftragsforschung) als praktische Grundlage für die eigenständige Auseinandersetzung mit Verträgen aus dem Forschungsrecht und Technologierecht (Life Sciences, E-Commerce, IT-Verträge, Neue Medien und Social Media). Die Seminarthemen betreffen aktuelle vertragsrechtliche Themen, Vertragstypen bzw Fragen der Durchsetzung von Verträgen im Forschungs- und Technologiebereich.
Methoden: Frontalunterricht mit Powerpoint-Präsentation; Einbindung der Studenten durch Mitarbeit; Vorlage von Musterverträgen; Erarbeitung eines Seminarreferats und einer Seminararbeit durch die Studierenden.
Ziele: Die Studenten sollen erlernen, wie man Verträge im Forschungs- und Technologiebereich verhandelt und errichtet. Theoretische Grundlagen für diese Vertragstypen und die praktische Umsetzung anhand von Verträgen.
Literatur: Langenfeld: Vertragsgestaltung³; Hausmaninger/Petsche/Vartian/Nowotny/Winkler, Wiener Vertragshandbuch²; Knauder/Marzi/Temmel, Handbuch Wirtschaftsverträge;
Art der Leistungskontrolle: Mündliches Seminarreferat und Seminararbeit (für Diplomanden entsprechend der Fakultätsvoraussetzungen; für Dissertanten: Abgabe einer Seminararbeit, die den Anforderungen eines wissenschaftlichen Fachaufsatzes entspricht).
Alle Hilfsmittel sind erlaubt. Seminarreferat macht 25% der Note aus, Seminararbeit 75%.
Mindestanforderung für eine positive Note: Grundlegendes Erfassen der Problemstellungen, die mit dem Seminarthema verbunden sind in Verbindung mit einer entsprechenden Befassung mit der selbst zu erarbeitenden relevanten Judikatur und Literatur.