Bitte beachten Sie die Prüfer*inneneinteilung für das Studienjahr 2023/2024, vielen Dank!

 

Univ.-Prof. Dr. Florian Schuhmacher - FÜM II

  • Für eine positive Beurteilung sind mindestens 50% der maximal erreichbaren Gesamtpunkte und jeweils mindestens 40% der in den Teilgebieten Zivil- und Unternehmensrecht (iwS; vgl § 10 Studienplan) erreichbaren Punkte erforderlich.