Schwerpunktausbildung Technologierecht

 

Zertifikat


Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen werden in den Prüfungspass der Schwerpunktausbildung Technologierecht eingetragen.

Studierende haben einen Anspruch auf Ausstellung des Zertifikats über die Schwerpunktausbildung Technologierecht, wenn sie insgesamt 18 ECTS in der Schwerpunktausbildung Technologierecht erfolgreich absolvieren haben. Mindestens 9 ECTS an Lehrveranstaltungen sind aus dem Kernbereich der Schwerpunktausbildung Technologierecht zu absolvieren.

Welche Lehrveranstaltungen des Kernbereichs und des Wahlbereichs der Schwerpunktausbildung Technologierecht zu absolvieren sind, ist auf der Webseite "Ablauf und Dauer" abrufbar.